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Impressum
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| Anschrift: |
TOOLOVA GmbH & Co. KG Dehlentrupper Weg 3 |
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| Kommanditgesellschaft: |
Sitz: Detmold |
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Komplementärin:
Geschäftsführer: |
TOOLOVA Beteiligungs-GmbH Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Lemgo HRB 4691 |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der TOOLOVA GmbH & Co. KG |
Foderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Solange der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein-nahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung
eines Vergleichs- oder Insolvenz-verfahrens gestellt ist oder soweit er
die Zahlungen eingestellt hat, verpflichten wir uns jedoch, die Forderung
nicht selbst einzuziehen. Auf unsere Anforderung ist der Auftraggeber
jedoch verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern
die Abtretung mitzuteilen. § 6 Gewährleistung Der Auftraggeber ist nur dann zur Inanspruchnahme von Gewährleistungen berechtigt, wenn er die Ware unverzüglich nach der Anlieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, untersucht hat und einen auftretenden Mangel uns unverzüglich angezeigt hat. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muß der Auftraggeber die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels vornehmen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Paragraphen 377, 378 des HGB finden Anwendung. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sofern der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist, ist er berechtigt, uns zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung eine angemessene Frist zu setzen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber weder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) noch Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigt. Sofern die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (B2C) bzw. 12 Monate (B2B), gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. § 7 Haftung Schadensersatzansprüche gegen TOOLOVA sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch wegen Verzug und Unmöglichkeit, insbesondere aber auch für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn TOOLOVA grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt oder fehlende Eigenschaften zugesichert hat oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflicht, zwingend haftet. Soweit der Auftragnehmer haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Teillieferung/-leistung, in deren Durchführung der Schaden verursacht wurde. § 8 Schlussbestimmung Sollte eine der in den AGB enthaltene Bestimmung unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der TOOLOVA GmbH & Co. KG. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.
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